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Sportversicherungen (Unfall, Haftpflicht, nicht aber bei Diebstahl)

Veröffentlicht von Frank Haustein | Abgelegt unter Betreuer, Trainer

Ich werde immer wieder gefragt, wie im Fall von Versicherungsfällen bei der Ausübung des Vereinssports zu verfahren ist. Ich habe gegoogelt und nachstehenden informativen Artikel gefunden.

Weiter unten gibt es dann noch eine konkrete Information, wie im Fall einer Schadensmeldung zu verfahren ist:

Sportversicherung

Risikoschutz nur gegen Bares

Von news.de-Redakteur Stefan Bechstein

„Artikel vom 25.09.2008

Beim Sport im Verein ist vieles versichert – aber bei Weitem nicht alles. Ein hohes Risiko oder selbstverschuldete Schadensfälle können dazu führen, dass die Sportversicherung nicht zahlt. News.de beantwortet die häufigsten Fragen.

Besteht im Sportverein eine Haftpflichtversicherung?

Ja. Die Haftpflichtversicherung übernimmt und ersetzt dem Verein und seinen Mitgliedern Schäden, die im Rahmen des Vereinsbetriebes entstehen. Wenn dieser im Landessportverband ist. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob der Besucher eines Fußballturniers durch ein Vereinsmitglied am Grillstand versehentlich mit Senf bekleckert wird und ein Sachschaden von beispielsweise zehn Euro für die Reinigung entsteht oder ob durch eine fahrlässige Zugabe von Spiritus in den glühenden Grill ein Besucher durch die Stichflamme schwer verletzt wird. Grundsätzlich ist bei jedem Schadenfall zu prüfen, ob das Mitglied oder der Helfer des Vereins schuldhaft gehandelt hat.
Kommt die Versicherung im Verein auch für Sportverletzungen auf?

Ja. In der Vereinsversichung ist eine Unfallversicherung für Mitglieder bei schweren Folgen von Sportverletzungen enthalten. Von einigen Ausnahmen abgesehen, gilt ein Anspruch auf eine Invaliditätszahlung ab einem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad von 20 Prozent.

Muss man eine Sportverletzung oder einen Versicherungsfall melden?

Im Rahmen des Vereinssports sind Verletzungen oder Versicherungsfälle beim zuständigen Versicherungsbüro des Landessportbundes oder Landessportverbandes zu melden. Verletzt man sich beim Sport außerhalb des Vereins und ein Arzt wird konsultiert, geht die Information über die Verletzung und die Behandlung automatisch der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu.

Tipp: Wer eine Unfallversicherung besitzt, sollte prüfen, welche Leistungen im Falle einer Verletzung von dieser übernommen werden .

Ist der Verlust von Sportgeräten auch versichert?

Nein.

 

 

 

 

Ist man im Verein gegen Diebstahl versichert? 

Der Diebstahl von Gegenständen beispielsweise aus Umkleidekabinen oder Turnhallen fällt nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrages, den der Verein mit dem LSB oder LSV hat. Hierfür kann auch kein zusätzlicher Versicherungsschutz erworben werden.

Ist man als Helfer bei einer Sportveranstaltung auch versichert? 

Ja, wenn sie vom Verein mit der Tätigkeit beauftragt wurden. Auch Eltern, die ihre Kinder zu Veranstaltungen fahren, sind im Rahmen des Sportversicherungsvertrags versichert. Voraussetzung ist, dass es sich um einen vom Verein organisierten Fahrdienst handelt und die Eltern hierzu eingeteilt sind.


Gibt es weitere Fälle, in denen die Sportversicherung gar nicht oder nur teilweise zahlt?

Folgendes Beispiel dazu: Ein Chirurg verletzt sich im Vereinssport an seinem seinen Zeigefinger dermaßen, dass er den Finger nur noch begrenzt bewegen kann – bis hin zur Berufsunfähigkeit. In einem solchen Fall muss eine private Absicherung bestehen, die Sportversicherung wird dafür keine Leistung erbringen.

Die Sportversicherung kommt auch nicht für Behandlungskosten auf, für die bereits Leistungen im Rahmen einer bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erbracht werden. Nur wenn bei Zahn- oder Brillenschäden nach den erbrachten Leistungen der Krankenkassen noch Restkosten verbleiben, erfolgt durch die Sportversicherung eine Übernahme oder eine Bezuschussung. Natürlich nur, wenn das so im jeweiligen Sportversicherungsvertrag vereinbart ist.“

 

Soweit der Artikel von Stefan Bechstein

…und nachstehend die Information zur konkreten Verfahrensweise bei der Schadensanzeige: 

Sport-Unfall-Schadenanzeige

 

Eine Sport-Unfall-Schadenanzeige ist an die
PAETAU SPORTS
Versicherungsmakler GmbH
Alexanderplatz 6

10178 Berlin
innerhalb von zwei Wochen nach dem Unfall zu senden und zwar mit den Unterschriften des Verletzten sowie der Unterschrift des Vereinsvorsitzenden, bei uns Dieter Mraseck (nightpainter@arcor.de)

Formulare sind wie folgt zu finden:  über den Link Hauptverein in unsere Homepage gelangt man zur Homepage des Hauptvereins RPB. Die Formulare für die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung sind dort abgelegt unter Haftpflichtschadenanazeige und Unfallschadenanzeige.

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Veröffentlicht am 26. März 2011 um 23:34 Uhr

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