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Rotation Prenzlauer Berg

Der Hockeyclub im Herzen Berlins

Schirimeldung an den BHV (Regularien)

Veröffentlicht von Frank Haustein | Abgelegt unter Schiedsrichter

lt. Zusatz SPO des BHV Abschnitt IV, Absatz i gilt folgendes:

„i) Die Vereine sind verpflichtet, ihre Schiedsrichter zum 15. März eines Jahres zu melden. Die

Anzahl bemisst sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften Feld (bezogen auf die

Erwachsenenmannschaften des laufenden und Jugendmannschaften des bevorstehenden

Spieljahres) plus einen zusätzlichen Schiedsrichter.

Schiedsrichter sind jene Personen, die zumindest ihre Grundqualifikation durch einen

erfolgreichen Regeltest beim Berliner Hockey-Verband nachgewiesen haben.

Außerdem wird festgelegt, dass 30 % (50 % ab 2008) der zu meldenden Schiedsrichter eine

Verbandsschiedsrichterlizenz haben müssen.

Der Schiedsrichterobmann des BHV überprüft die Verfügbarkeit der Schiedsrichter und

streicht ggf. diejenigen, die die Anforderungen des § 10, Abs. 3 SpO DHB nicht erfüllen. Im

Übrigen gilt § 4, Abs. 2 SpO DHB unverändert.“

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Veröffentlicht am 31. Januar 2012 um 12:07 Uhr

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