Meine Reise durch die Hallenhockeygeschichte nähert sich dem Ende. Ich habe bereits mehrfach gezeigt, dass die Veränderungen in der Formgebung der Hockeyschläger neue Hockeytechniken ermöglichte. So entwickelte sich die Hockeykeule (Hockeykufe) von der langen Keule zur kurzen Keule und hier wiederum von der „J“- förmig gekrümmten zur „U“ –förmig gekrümmten Hockeykeule .
In der DHZ vom 19.3.1986 fand ich die nachstehende Annonce. Hier sind die unterschiedlichen Keulenformen der damals im Handel erhältlichen Hallenhockeyschläger gegenüber gestellt. (Interessant sind sicher auch die damaligen Preise für diese Schläger.)
Die „U“ –Keule, um die es in diesem Beitrag geht, ermöglichte nun das „Einhängen“ des Balles.
Dieses Einhängen war Voraussetzung dafür, dass der Ball eingehängt rausgedreht, eingehängt gezogen und eingehängt geschleudert werden konnte.
Das eingehängte Rausdrehen:
Man kann sich also beispielsweise den Ball in die Keule einhängen und dann vorhandseitig (über die linke Schulter) oder rückhandseitigseitig (über die rechte Schulter) rausdrehen. Diese Technik wiederum wurde regelseitig ermöglicht, nachdem 1982 die Hockeyregeln so geändert wurden, dass ein passives Sperren erlaubt wurde. (1982 Abschaffung der passiven Sperregel, also der Regel nach der man weder mit dem eigenen Körper noch mit dem Schläger sich passiv zwischen Gegner und Ball stellen darf. Dadurch wurde u. a. das „Rausdrehen“ zum Auflösen einer Spielsituation „nach hinten“ ermöglicht. Das führte zu einer höheren Dynamik im Spiel und zu weniger Spielunterbrechungen.). An diesem Beispiel ist deutlich der Zusammenhang zwischen Regelwerk, Materialentwicklung und Entwicklung von Hockeytechniken zu erkennen.
Der „eingehängte Schleuderball“ , der „eingehängte gezogenen Schiebeball“.
Das Einhängen ermöglichte neue Techniken im Passspiel, so u. a. den „eingehängten Schleuderball“ und den „eingehängten, gezogenen Schiebeball“. (Anmerkung: i. A. wird auch der eingehängte gezogene Schiebeball als Schleuderball bezeichnet. Ich habe hier beide Passformen unterschiedlich bezeichnet, nämlich den Schleuderball als einen aus der Körperdrehung geschleuderten Ball und den gezogenen Schiebeball, als einen auf einer Linie gezogenen Ball.)
Diese Techniken entstanden ca. 1990 und waren wegen der Schärfe und Unberechenbarkeit der Pässe mit hohen Verletzungsrisiken verbunden. So wird in der DHZ vom 4.12.1991 folgendes berichtet:
eingehängter Schleuderball
Das hohe Verletzungsrisiko führte dazu, dass diese Passtechnik schon ca. 1,5 Jahre nach ihrem Aufkommen verboten wurde (s. nachstehende Mitteilung des Schiedsrichter- und Regelausschusses). Allerdings gab es Ausnahmen von diesem Verbot. Der in der obigen Videosequenz zu sehende Schleuderball aus der Drehung heraus wurde generell verboten. Beim eingehängten, lang gezogenem Schiebeball gab es Ausnahmen.
Zulässig war der eingehängte, lang gezogene Schiebeball nur dann, wenn eine Gefährdung von vornherein ausgeschlossen erscheint. Das ist namentlich der Fall beim Hereingeben einer Strafecke. (s. nachstehende Fotos)
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