Kein Saisonstart im Hockey ohne Regeländerung. Ich habe mal kurz zusammengefasst, was uns in der Halle alles Neues erwartet.
Im Folgenden werden die wichtigsten Regeländerungen, die größtenteils für den Jugend- und den Erwachsenenbereich gelten, aufgeführt. Im Wesentlichen bleibt es in der Halle erst einmal bei zwei Hälften (und keinen Vierteln), der Feldspieler mit Torwartrechten (gilt nur im Erwachsenenbereich) und der Bankwechsel zur Pause entfallen auch in der Halle. Für zu frühes Herauslaufen der Verteidiger bei der Strafecke oder Antäuschen/zu frühen Kreiseintritt der Angreifer gilt nun nicht mehr «Zurück zur Mittellinie», sondern «Zurück zum gegnerischen Schusskreis». Die Regeländerungen im einzelnen hier, weitere Details finden sich in den kommentierten Regeländerungen des DHB-Schiedsrichter- und Regelausschusses:
Das Spiel
- Es wird weiterhin in zwei Halbzeiten gespielt, die Einteilung in Viertel analog zum Feld wird zurückgestellt (siehe dazu §5.1 des DHB-Regelwerks).
- Bei Strafecken und Toren läuft die Zeit weiter (s. §13.3a).
- Der obligatorische Bankwechsel zur Halbzeit entfällt (s. §1.7).
- Trifft der Ball während einer Strafecke ein weggeworfenes Teil der Spielausrüstung (Hands-/Knieschutz oder Gesichtsmaske), wird wie folgt entschieden (s. §9.17):
- außerhalb des Schusskreises auf Freischlag für die angreifende Mannschaft,
- innerhalb des Schusskreises auf Strafecke
- Wird dadurch sogar ein Tor verhindert, ist ein 7m-Ball zu verhängen
- Auch innerhalb des Schusskreises sind bei Ausführung eines Freischlags die nötigen 3m Abstand herzustellen. Nur bei schnell ausgeführtem Selfpass darf der Abstand kleiner sein und der Verteidiger darf den Angreifer begleiten, bis er sich 3m bewegt hat (s. §13.2).
- Verteidigende Spieler, die nicht direkt an der Strafeckenabwehr (hinter der eigenen Grundlinie) beteiligt sind oder zu früh rauslaufen, müssen sich an einen Ort nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt (Höhe gegnerischer Schusskreisrand) begeben (s. §13.3c & g).
- Täuscht ein Angreifer bei der Strafeckenausführung die Hereingabe vor oder betritt ein Angreifer vor Ausführung der Strafecke den Schusskreis, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt (Höhe gegnerischer Schusskreisrand) begeben. Er darf durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden und die Strafecke wird wiederholt. Führt das Antäuschen zum verfrühten Herauslaufen eines Verteidigers, muss nur der Angreifer an den gegnerischen Schusskreis (s. §13.6b)
Eine Strafecke läuft weiter, auch wenn der Ball den Schusskreis ein zweites Mal verlässt (analog zum Feld, ehemals §13.6).
Die Spieler
- Ein Torwart darf – analog zum Feld – nur noch für einen sechsten Feldspielern eingewechselt werden (nur im Erwachsenenbereich! Im Jugendbereich wird immer mit einem komplett ausgestatteten Torwart gespielt) . Der Feldspieler mit Torwartrechten entfällt ersatzlos (s. §2.2).
- Wechselfehler werden in jedem Fall mit einer Strafecke gegen die Mannschaft geahndet, die den Wechselfehler begangen hat. Ferner kann bei einem unabsichtlichen Vergehen eine persönliche Strafe gegen den Mannschaftsführer der betroffenen Mannschaft verhängt werden. Bei einem schwerwiegenden Verstoß muss eine persönliche Strafe verhängt werden. Ein Wechselfehler soll nur geahndet werden, wenn sich die falsch wechselnde Mannschaft hierdurch einen Vorteil verschafft (siehe dazu §2.1).