Chris Poda vom CfL sandte mir diese Woche ein Hockeyregelwerk aus dem Sommer 1923.
Dort stehen heute kurios anmutende Hockeregeln, so z.B. das Verbot dem Gegner ein Bein zu stellen. Erlaubt war u.a. das Stoppen des Balles mit Füßen, indem man auf den Ball springt.
Es ist spannend zu lesen, was vor nunmehr 99 Jahren alles als ausdrücklich Verboten im Regelwerk vermerkt war u. a..
– Verboten war das Treten, Aufheben, Tragen und Werfen des Balles
– Verboten war das Rempeln, Treten, Stoßen und Beinstellen des Gegners
Natürlich ist das auch heute noch verboten, nur steht das so nicht mehr im Regelwerk. Die Sprache macht die Regel so lesenswert.
Verboten waren auch
– das Laufen zwischen Gegner und Ball, das Kreuzen von links (kurz das Sperren)
– das Heben des Stockes über Schulterhöhe
– das absichtliche Schneiden des Balles.
Das wiederum sind Verbote, die heute so nicht mehr gelten. Lest selbst:
Interessant und lesenswert sind die Ausführungen zu der Frage wie der Ball anzuhalten ist.
Dazu werden drei Arten des Ballstoppens aufgeführt:
– das Stoppen mit dem Stock; und nun aufgepasst
– das Stoppen mit dem Fuß und
– das Stoppen mit der Hand
Ja das Stoppen mit Fuß und Hand war erlaubt. Kurios sind die Ausführungen zum Stoppen mit denFüssen. Das erfolgt –so steht geschrieben- mit den Fußsohlen oder indem man auf den Ball springt. Lest selbst:
Zum Stoppen mit Hand und Fuß habe ich ausführlicher schon an anderer Stelle geschrieben:
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