lt. Zusatz SPO des BHV Abschnitt IV, Absatz i gilt folgendes:
„i) Die Vereine sind verpflichtet, ihre Schiedsrichter zum 15. März eines Jahres zu melden. Die
Anzahl bemisst sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften Feld (bezogen auf die
Erwachsenenmannschaften des laufenden und Jugendmannschaften des bevorstehenden
Spieljahres) plus einen zusätzlichen Schiedsrichter.
Schiedsrichter sind jene Personen, die zumindest ihre Grundqualifikation durch einen
erfolgreichen Regeltest beim Berliner Hockey-Verband nachgewiesen haben.
Außerdem wird festgelegt, dass 30 % (50 % ab 2008) der zu meldenden Schiedsrichter eine
Verbandsschiedsrichterlizenz haben müssen.
Der Schiedsrichterobmann des BHV überprüft die Verfügbarkeit der Schiedsrichter und
streicht ggf. diejenigen, die die Anforderungen des § 10, Abs. 3 SpO DHB nicht erfüllen. Im
Übrigen gilt § 4, Abs. 2 SpO DHB unverändert.“
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