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Anpassung der Spesen für namentlich angesetzte Schiedsrichter Durch den SRA wurden in Abstimmung mit dem Präsidium und mit Wirkung zum 1. April 2013 die nachfolgend tabellarisch aufgeführten Spesen für Schiedsrichter beschlossen:
Ein Fahrkostenzuschuss wird nicht gezahlt. Mit der Anpassung wird zum einen der allgemeinen Teuerungsrate und den gestiegenen – in der Entschädigung weiterhin anteilig enthaltenen – Fahrtkosten Rechnung getragen. Zum anderen wird zukünftig eine Staffelung nach einzelnen Ligen (analog zur Einteilung der Schiedsrichter-Kader) vorgenommen. Die bei Hallenspielen bisher praktizierte Regelung der „Staffelung“ nach erstem und allen folgenden Spielen wird aufgegeben. Es gilt dann auch hier für alle Spiele der gleiche Satz. Der Spesensatz für nicht namentlich angesetzte Schiedsrichter wird nicht angepasst und bleibt bei 7,- EUR. |
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